Schnee Räumen ist auch Mietersache!
Der Winter ist da, bitte an die Schneeräumpflicht denken.
Wo muss geräumt werden und vom wem?
Nach Maßgabe der Hausordnung und wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt ist, sind die Hauszugangswege (= Zugänge zu Hauseingängen, Müllplätzen und Stellflächen und notwendige Verbindungswege auf dem Grundstück) von den Mietern selbst zu räumen.
Bei Glätte sind die Hauszugangswege zu streuen.
Der Winterdienst rund um die Bürgersteige wird von uns als WSCO oder externen Dienstleistern übernommen. Damit alle sicher unterwegs sind, räumt unser Räumdienst Straßen und Gehwege nach Prioritäten. Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass dies Schritt für Schritt erfolgt und nicht überall gleichzeitig möglich ist.
Bis wann?
Werktags: ab 7:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: ab 9:00 Uhr
Die Räum- und Streupflicht gilt grundsätzlich bis 20:00 Uhr
Gemeinsam sorgen wir für sichere Wege im Winter.
