Werbeflächen Parkhäuser
Sie wollen Ihr Unternehmen sichtbar machen? Dann ist Werbung in Coburgs Parkhäusern genau das Richtige für Sie. Mit über 3.600 Einfahrten am Tag in unseren Parkhäusern sind Ihnen hier die Blicke sicher.
Nutzung der Werbeanlagen
Die überlassene Werbefläche kann nur mit einer Folie bestückt werden, die der eigenbetrieblichen Werbung dient.
Nicht gestattet sind insbesondere Inhalte, die dem Image der Stadt Coburg nicht zuträglich sind. Hierzu zählen insbesondere:
- Werbefolien mit politischem Charakter
- Werbefolien mit links- oder rechtsradikalem Gedankengut
- Werbefolien mit Jugend gefährdenden Inhalten
- Werbefolien mit diskriminierendem Content
Eine Überlassung der Werbefläche an Dritte ist nicht zulässig.
Format & Druck
Bei den Werbefolien für die Werbeanlagen sind folgende Vorgaben zu beachten:
Format | 120 x 175 cm (Hochformat) |
Material | Backlit – Folie für Leuchtkästen |
Druckart: | Digitaldruck |
Sämtliche Kosten für die Erstellung der Werbefolien, trägt allein der/die Mieter/-in.
Anbringung der Werbeanlagen
Wird durch die Vermieterin oder eines von Ihr beauftragten Unternehmens kostenfrei durchgeführt.
Haftung
Die Haftung der Vermieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin, eines gesetzlichen Vertreters, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.
Entgelt
Für die angemietete Werbefläche ist ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.
Das Nutzungsentgelt brutto ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats, der Vermieterin zu überweisen.
Im vereinbarten Nutzungsentgelt sind folgende Nebenkosten enthalten:
- Strom
- Wartung
- Reparatur
- halbjährliche Reinigung
- erstmaliges Anbringen einer Werbefolie (ein Austausch jährlich)
Laufzeit
Die Laufzeit ist individuell zu vereinbaren, muss jedoch mindestens einen Monat betragen.
Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, falls der Nutzungsvertrag nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf schriftlich von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Ist ein unbefristetes Vertragsverhältnis vereinbart, besteht für beide Parteien eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ablauf des nächsten Monats.
Kontakt
Sebastian Hofmann
Tel.: 09561 877-140
Mail: Sebastian.Hofmann@wohnbau-coburg.de
Standorte
Parkhaus Zinkenwehr
Ebene 1 | Einfahrt Kurve |
Ebene 1 | Einfahrt Schranken links |
Ebene 1 | Einfahrt Schranken rechts |
Ebene 1 | vor Ausgang E |
Ebene 1 | Treppenhaus / WC |
Ebene 2 | vor Ausfahrt Treppenhaus B |
Parkhaus Mauer
Ebene 1 | nach Kurve Einfahrt |
Ebene 1 | neben Ausgang Webergasse links |
Ebene 1 | neben Ausgang Webergasse rechts |
Ebene U1 | neben Ausfahrt Kassenautomat |
Parkhaus Mauer
Ebene 1 | nach Kurve Einfahrt |
Ebene 1 | neben Ausgang Webergasse links |
Ebene 1 | neben Ausgang Webergasse rechts |
Ebene U1 | neben Ausfahrt Kassenautomat |
Parkhaus Post
Ebene 2 | Ausgang Reisebüro Hindenburgstr. |