Werbeflächen Parkhäuser

Sie wollen Ihr Unternehmen sichtbar machen? Dann ist Werbung in Coburgs Parkhäusern genau das Richtige für Sie. Mit über 3.600 Einfahrten am Tag in unseren Parkhäusern sind Ihnen hier die Blicke sicher.

Nutzung der Werbeanlagen

Die überlassene Werbefläche kann nur mit einer Folie bestückt werden, die der eigenbetrieblichen Werbung dient.

Nicht gestattet sind insbesondere Inhalte, die dem Image der Stadt Coburg nicht zuträglich sind. Hierzu zählen insbesondere:

  • Werbefolien mit politischem Charakter
  • Werbefolien mit links- oder rechtsradikalem Gedankengut
  • Werbefolien mit Jugend gefährdenden Inhalten
  • Werbefolien mit diskriminierendem Content

Eine Überlassung der Werbefläche an Dritte ist nicht zulässig.

Format & Druck

Bei den Werbefolien für die Werbeanlagen sind folgende Vorgaben zu beachten:

Format 120 x 175 cm (Hochformat)
Material Backlit – Folie für Leuchtkästen
Druckart: Digitaldruck

Sämtliche Kosten für die Erstellung der Werbefolien, trägt allein der/die Mieter/-in.

Anbringung der Werbeanlagen

Wird durch die Vermieterin oder eines von Ihr beauftragten Unternehmens kostenfrei durchgeführt.

Haftung

Die Haftung der Vermieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin, eines gesetzlichen Vertreters, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.

Entgelt

Für die angemietete Werbefläche ist ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 60,00 EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.

Das Nutzungsentgelt brutto ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats, der Vermieterin zu überweisen.

Im vereinbarten Nutzungsentgelt sind folgende Nebenkosten enthalten:

  • Strom
  • Wartung
  • Reparatur
  • halbjährliche Reinigung
  • erstmaliges Anbringen einer Werbefolie (ein Austausch jährlich)
Laufzeit

Die Laufzeit ist individuell zu vereinbaren, muss jedoch mindestens einen Monat betragen.

Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, falls der Nutzungsvertrag nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf schriftlich von einer der beiden Parteien gekündigt wird. Ist ein unbefristetes Vertragsverhältnis vereinbart, besteht für beide Parteien eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ablauf des nächsten Monats.

Kontakt

Sebastian Hofmann

Tel.: 09561 877-140
Mail: Sebastian.Hofmann@wohnbau-coburg.de

Standorte

Parkhaus Zinkenwehr

 

Ebene 1 Einfahrt Kurve
Ebene 1 Einfahrt Schranken links
Ebene 1 Einfahrt Schranken rechts
Ebene 1 vor Ausgang E
Ebene 1 Treppenhaus / WC
Ebene 2 vor Ausfahrt Treppenhaus B

Parkhaus Mauer

 

Ebene 1 nach Kurve Einfahrt
Ebene 1 neben Ausgang Webergasse links
Ebene 1 neben Ausgang Webergasse rechts
Ebene U1 neben Ausfahrt Kassenautomat

Parkhaus Mauer

 

Ebene 1 nach Kurve Einfahrt
Ebene 1 neben Ausgang Webergasse links
Ebene 1 neben Ausgang Webergasse rechts
Ebene U1 neben Ausfahrt Kassenautomat

Parkhaus Post

 

Ebene 2 Ausgang Reisebüro Hindenburgstr.