Sanierung im Überblick
Kommunale
Wohnraumförderung
Sanierung im Überblick
Kommunale
Wohnraumförderung
Stadt, Freistaat Bayern und Bund
Förderung für
private Investoren
Seit 1972 werden in der Stadt Coburg in den Sanierungsgebieten Schwerpunkte im öffentlichen Bereich gesetzt.
Mit Auflegung eines überarbeiteten kommunalen Förderprogrammes sollen ab sofort private Investoren und juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften insbesondere bei der Schaffung bzw. Revitalisierung von innerstädtischem Wohnraum unterstützt und gefördert werden. Finanzierungs-und Förderprozesse sollen damit vereinfacht und von kommunaler Seite begleitet werden. Eine bessere Planbarkeit und Überschaubarkeit ist außerdem Ziel dieses kommunalen Wohnraumförderprogrammes. Es handelt sich um ein Bund-/Länder-Städtebauförderprogramm – Städtebaulicher Denkmalschutz. Die Förderung erfolgt durch die Stadt Coburg, den Freistaat Bayern und den Bund.
Schwerpunkt der neu aufgelegten Förderung ist die Coburger Innenstadt und hier die Sanierungsgebiete II bis VI sowie künftig festgelegte und derzeit noch nicht abgeschlossene Sanierungsgebiete.
Förderfähige Kosten
Was kann
gefördert werden?
Es können bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an bisher leerstehenden Gebäuden pauschal bis zu 30 % der anrechenbaren Ausgaben (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) als förderfähige Kosten anerkannt werden. Baunebenkosten (Kostengruppe 700) können bis zu einer Höhe von 18 % der förderfähigen Baukosten angerechnet werden. Der Fördersatz liegt auch hier bei 30 %. Die Höchstförderung beläuft sich für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an bisher leeerstehenden Gebäuden, soweit sie der Schaffung von Wohnraum dienen auf 150.000 Euro brutto je Objekt und Gesamtmaßnahme.
Darüber hinaus können alle Maßnahmen gefördert werden, die die festgelegten Sanierungsziele erfüllen!
Förderfähige Kosten
Was kann
gefördert werden?
Es können bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an bisher leerstehenden Gebäuden pauschal bis zu 30 % der anrechenbaren Ausgaben (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) als förderfähige Kosten anerkannt werden. Baunebenkosten (Kostengruppe 700) können bis zu einer Höhe von 18 % der förderfähigen Baukosten angerechnet werden. Der Fördersatz liegt auch hier bei 30 %. Die Höchstförderung beläuft sich für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an bisher leeerstehenden Gebäuden, soweit sie der Schaffung von Wohnraum dienen auf 150.000 Euro brutto je Objekt und Gesamtmaßnahme.
Darüber hinaus können alle Maßnahmen gefördert werden, die die festgelegten Sanierungsziele erfüllen!
Kontakt
Fragen zum
Förderprogramm?
Die Wohnbau der Stadt Coburg GmbH ist Ihr Ansprechpartner rund um das Förderprogramm und damit beauftragt, das „Kommunale Förderprogramm“ im Rahmen der jährlich eingestellten Haushaltsmittel sowie in enger Abstimmung mit der Stadt Coburg entsprechend der Förderrichtlinie in den Sanierungsgebieten umzusetzen.
Ihre Ansprechpartnerin bei uns im Haus:
Silke Neumann
Tel. 09561 877-109
Mail: silke.neumann@wohnbau-coburg.de
Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur kostenlosen Erstberatung.