Kabelfernseh-Empfang ab 01.07.2024

Feb 22, 2024

​Bisher haben wir uns als WSCO um Ihren Kabelfernseh-Empfang gekümmert und über die Betriebskosten abgerechnet. Ab 01.07.2024 ist das aufgrund des sogenannten Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) nicht mehr möglich.

Bisher werden alle unsere Häuser vertraglich von der Firma Rehnig BAK Breitbandnetze & Kabelfernsehen GmbH mit TV-Programmen versorgt. Um Ihnen den Übergang zu vereinfachen und Haustürgeschäften vorzubeugen, bei denen oftmals Verträge zu ungünstigen Laufzeiten und steigenden Kosten abgeschlossen werden, haben wir mit der Firma Rehnig BAK für Sie verhandelt.

Damit können Sie als WSCO-Mieter:in den identischen Leistungsumfang direkt mit der Firma Rehnig zum Preis von 9,90 € pro Monat zum 01.07.2024 abschließen. Um lange Laufzeiten zu vermeiden, kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Abschließen können Sie den Vertrag bereits jetzt. Weitere Angebote können Sie online einsehen oder telefonisch bei der Firma Rehnig erfragen. Je nach Verfügbarkeit können Sie natürlich auch einen Vertrag mit einer anderen Firma abschließen.

Wenn Sie einen Kabelinternet- und Telefonvertrag über einen Drittanbieter nutzen möchten, benötigen Sie trotzdem einen TV-Kabelanschluss der Firma Rehnig BAK.

Wichtig: Wenn Sie keinen Einzelvertrag mit einem Anbieter abschließen, können Sie ab Juli 2024 keine TV-Sender mehr über Kabel empfangen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Firma Rehnig BAK.

Kurz & Knapp: Alles im Überblick

Was ändert sich?

  • ​Bisher haben wir uns als WSCO um Ihren Kabelfernseh-Empfang gekümmert und über die Betriebskosten abgerechnet.
  • Ab dem 01.07.2024 müssen Sie als WSCO-Mieter:in diese Kosten direkt bezahlen.
  • Bewohner:innen können dann selbst entscheiden, ob sie einen Kabelanschluss nutzen möchten oder nicht.

Was bedeutet das für Sie als Bewohner:innen?

  • Bis zum 30.06.2024 zahlen Sie weiterhin die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten.
  • Ab dem 01.07.2024 können Sie den Kabelanschluss weiterhin wie gewohnt nutzen, allerdings müssen Sie hierzu einen Vertrag direkt mit dem Anbieter abschließen.
    Das Entgelt wird dann direkt von Ihnen an den Anbieter gezahlt.
  • Bei dem Anbieter Rehnig BAK beträgt das Entgelt monatlich 9,90 € inkl. Mehrwertsteuer. Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 30.06.2024 abschließen, entfällt für Sie die einmalige Aktivierungsgebühr von 69,90 € inkl. Mehrwertsteuer, da Ihr Vertrag einfach übernommen werden kann. Um lange Vertragslaufzeiten zu vermeiden, ist ihr Vertrag monatlich kündbar. Etwaige Sonderkonditionen und Angebote können Sie online einsehen oder telefonisch erfragen.

Wie können Sie Ihren Vertrag bei der Firma Rehnig abschließen?

  • Auf der Website rehnig.de/bestellung werden Sie direkt durch den Bestellvorgang geführt.
  • Alternativ können Sie bei der Firma Rehnig unter der Telefonnummer 09161/88500 die postalische Zusendung der Vertragsunterlagen zur Unterzeichnung anfordern.

Hinweise

  • Lassen Sie sich nicht zur schnellen Unterzeichnung von Verträgen für die TV-Versorgung an der Haus- oder Wohnungstür überreden.
  • Das Kabelfernsehen wird nicht ohne Vorankündigung abgeschaltet.
  • Wenn Sie einen Kabelinternet- und Telefonvertrag über einen Drittanbieter nutzen, benötigen Sie einen TV-Kabelanschluss der Firma Rehnig

Kontakt

Rehnig BAK Breitbanddienste GmbH

Werner-von-Siemens-Straße 25
91413 Neustadt a. d. Aisch

Telefon: +49 9161 8850-0
E-Mail: service@rehnig.de
www.rehnig.de