FAQ

Häufig gestellte Fragen - Sanierungsgebiete
Allgemeine Fragen / Ablauf

Was ist ein Sanierungsgebiet?
Ein Sanierungsgebiet ist ein fest abgegrenztes, förmlich festgelegtes Gebiet in einer Stadt, in dem die Gemeinde bzw. ihr Sanierungsträger städtebauliche Ordnungs- und Sanierungsmaßnahmen durchführt um städtebauliche und soziale Missstände, städtebauliche Funktionsverluste oder funktionelle Schwächen zu beheben, wesentlich zu verbessern oder umzugestalten (z. B. durch städtebauliche Neuordnungen).

Die Wohnbau Stadt Coburg ist Sanierungsträger der Stadt Coburg. Was bedeutet das?
Zur Übertragung notwendiger städtebaulicher Sanierungsaufgaben, wie beispielsweise Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen hat die Stadt Coburg die Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger bestellt und beauftragt.

Welche Aufgaben übernimmt die Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger?
Zu den Aufgaben des Sanierungsträgers gehört in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg die Vorbereitung, Durchführung von Einzelmaßnahmen und der Abschluss städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, also die Beauftragung oder die Durchführung

  • der Vorbereitenden Untersuchungen,
  • der Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
  • der Vorbereitung und Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes durch eine Sanierungssatzung,
  • der Städtebaulichen Planung einschließlich ggf. einer Mitwirkung,
  • der Erörterung der beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen,
  • der Projektentwicklung und der Projektsteuerung,
  • der Durchführung, z.B. der Ordnungsmaßnahmen wie Umzüge, Grundstücksfreilegungen, Erschließungsanlagen aber auch die Begleitung der Modernisierungsmaßnahmen von Privatpersonen,
  • des Erwerbs von Grundstücken oder Rechten an ihnen im Auftrag der Gemeinde zu Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung,
  • der Beantragung von Finanzhilfen,
  • der Verwaltung des Treuhandvermögens,
  • der Führung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht,
  • des Abschlusses und der Schlussrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen,
  • der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung

Weitere Aufgaben sind z. B. die Akquise und Beantragung von Fördergeldern und Überprüfung deren ordnungsgemäßer Verwendung, Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung von Hochbaumaßnahmen, Sanierungen und Stadtraumgestaltungen, die der städtebaulichen Aufwertung dienen, Abrechnung der Sanierungsgebiete, Abstimmung mit Fördergebern, städtischen Fachämtern, Koordinierung von Fachplanern und Fachbehörden. Hinzu kommen die Ausschreibung, Vergabe und Beteiligung bei der Umsetzung von städtebaulichen Entwicklungskonzepten, z.B. Integriertes städtebauliches Handlungskonzept (ISEK), Ordnungsmaßnahmen und Grundstücksneuordnungen.

Wie ist der Ablauf in einem Sanierungsgebiet? Welche Schritte umfasst der Sanierungsprozess?
Grundlage einer jeden Sanierung ist eine umfassende vorbereitende Untersuchung. Durch Begehung und Begutachtung der Gebäude sowie durch Befragung der Eigentümer und Mieter werden die Bestandsdaten erfasst. Archive und Bauakten liefern zusätzliche Informationen. Diese Daten liefern den Bewohnern des Quartiers, der Stadt und dem Sanierungsträger die notwendige Grundlage für die Entscheidungsfindung. Gemeinsame Ziele und Schwerpunkte für das Sanierungsgebiet ergeben sich aus dieser Bestandsanalyse. Diese Daten werden in einem Gutachten, den sog. Vorbereitenden Untersuchungen, zusammengefasst und dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Dieser entscheidet unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange, der Förderstelle und der vorgenannten Beteiligten über die Festlegung eines Sanierungsgebietes.

Wer trägt die Kosten der Sanierungen? Woher kommen die Fördermittel?
Der Freistaat Bayern und der Bund sowie die Stadt Coburg stellen Fördermittel zur Verfügung. Der Sanierungsträger beantragt mit Beteiligung der Stadt Coburg die Fördermittel bei der Förderstelle (Regierung von Oberfranken). Die Anteile der Förderzuschüsse des Bunds und des Freistaats werden über die Regierung von Oberfranken an die Stadt Coburg ausgereicht.

Was wird durch die Förderung von Bund, Freistaat und Kommune bewirkt?
Studien zeigen, dass jeder investierte Euro an Förderung 5 Euro wirtschaftliche Folgeinvestition auslöst.

Wo finde ich aktuelle Informationen zu den Sanierungs- und Stadtentwicklungsprojekten? Informationen finden Sie auf der WSCO-Website unter www.wohnbau-coburg.de/stadtentwicklung, im Baublog der Stadt Coburg www.stadt.mein-coburg.de und in den lokalen Medien. Bei speziellen Fragen können Sie sich gerne an unsere Sanierungsabteilung wenden:

Wohnbau Stadt Coburg als Sanierungsträger der Stadt Coburg
Reiner Wessels | reiner.wessels@wohnbau-coburg.de
Tel. 09561/877-209

Silke Neumann | silke.neumann@wohnbau-coburg.de
Tel. 09561/877-109

Sind die Untersuchungen und Berichte aus den Sanierungsgebieten öffentlich einsehbar?
Ja. Es stehen Untersuchungsberichte und Flyer auf der Homepage der Wohnbau und der Stadt Coburg zur Verfügung.

Wie wurden die Sanierungsgebiete in Coburg ausgewählt?
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) bildet die Grundlage und Basis von städtebaulichen Missständen. Der Anstoß für ein Untersuchungsgebiet wird durch die politischen Entscheidungsträger, die Stadt Coburg und die Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger der Stadt Coburg sowie durch Beteiligung von Bürgern und Bürgervereinen gegeben.

Warum dauert der gesamte Prozess im Sanierungsgebiet viele Jahre?
Die komplexen Maßnahmen werden nach einer Priorisierung klassifiziert und nach Machbarkeit abgearbeitet. Dies ist vom städtischen Haushalt und der Förderkulisse durch die Bereitstellung von Fördergeldern durch den Bund, den Freistaat sowie die Ausreichung der Mittel der Regierung von Oberfranken abhängig.

Warum hat das Sanierungsgebiet II/VII zwei Ziffern?
Es handelt sich um zwei Sanierungsgebiete. Das Sanierungsgebiet II wurde 1982 festgelegt, das Sanierungsgebiet VII im Jahr 2017. Neben der geographischen Lage ergänzen sich die beiden Sanierungsgebiete. Es gibt sanierungsgebietübergreifende Maßnahmen.

Wie wird entschieden, welche Schwerpunkte bei der Sanierung gesetzt werden?
Aus den vorbereitenden Untersuchungen ergeben sich Defizite und Empfehlungen, aus welchen Projektideen entwickelt und priorisiert werden. Diese werden durch den Gremienbeschluss des Stadtrats festgelegt.

Was war das erste Sanierungsgebiet in Coburg?
Das Sanierungsgebiet I – „Westliche Innenstadt“ zwischen Mauer, Nägleinsgasse und oberer Judengasse  – war das erste Sanierungsbiet in Coburg. Die förmliche Festlegung erfolgte 1973, der Abschluss im Jahr 1995 mit förderfähigen Kosten von insgesamt ca. 17,5 Mio. Euro.

Wie lange besteht ein Sanierungsgebiet in der Regel?
Ein Sanierungsgebiet sollte in der Regel nicht länger als 15-20 Jahre bestehen. Wenn jedoch nach diesem Zeitraum noch ein entsprechender Entwicklungsbedarf besteht, kann diese Zeitspanne auch länger definiert und begründet werden.

Was bedeutet die Aufhebung eines Sanierungsgebiets?
Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist und die Sanierungsziele erreicht wurden. Das Sanierungsgebiet wird geschlossen und die Gesamtmaßnahme abgerechnet. Der Sanierungsvermerk wird im Grundbuch gelöscht.

Welche Sanierungsgebiete in Coburg wurden bereits abgeschlossen und welche werden aktuell noch saniert?
Das Sanierungsgebiet I wurde bereits 1995 abgeschlossen. In den Sanierungsgebieten II – VII werden aktuell noch Maßnahmen durchgeführt. Es ist geplant, mittelfristig die Sanierungsgebiete II – VI zu schließen.

 

Eigentümer, Anwohner und Bürger

Ich besitze ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für einer privaten Sanierung?
Die Stadt Coburg hat mit Unterstützung der Regierung von Oberfranken zur Förderung privater Investitionen ein „Kommunales Förderprogramm“ zur Sanierung von Wohnraum in Bestandsgebäuden in den Sanierungsgebieten aufgelegt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit Zuschüsse und Förderungen über die Wohnraumförderung, die Oberfrankenstiftung, die Bayerische Landesstiftung und dem Landesamt für Denkmalpflege zu beantragen.

Ich wohne in einer Wohnung oder betreibe ein Gewerbe innerhalb eines Sanierungsgebiets. Was bedeutet das für mich?
In der Regel hat dies keine Auswirkungen auf Anwohner/ Mieter und Gewerbetreibende. Sie sind indirekt durch die Baumaßnahmen betroffen.

Wie kann ich mich als Anwohner oder Gewerbetreibender einbringen?
Die Beteiligung der Bürger und Anwohner im Rahmen des Entwicklungsprozesses ist wünschenswert und wird ausdrücklich begrüßt. Jeder Bürger hat die Möglichkeit seine Wünsche und Anliegen bzw. Anregungen zu städtebaulichen Konzepten, Stadtraum- und Sanierungsmaßnahmen einzubringen.

Ich habe Interesse an einem Hauskauf innerhalb eines Sanierungsgebiets. Wie beeinflusst der Status als Sanierungsgebiet den Kauf? Was gibt es zu beachten?
Liegt ein Objekt in einem Sanierungsgebiet, wird mit förmlicher Festlegung im Grundbuch ein Sanierungsvermerk eingetragen. Bei Immobilienkäufen und -verkäufen hat die Stadt Coburg ein Einflussrecht, die den Zielen im Sanierungsgebiet dienen. Der Sanierungsträger wird um Stellungnahme gebeten und es besteht die Möglichkeit für die Kommune, ein Vorkaufsrecht auszuüben.


Werden die Coburger Bürger und Anwohner bei der Entwicklung einbezogen? Wie kann ich mich aktiv beteiligen?

Die Bürger können sich aktiv in die Entscheidungsprozesse bei den Vorbereitenden Untersuchungen einbringen. Im Rahmen des Verfahrens zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes werden Umfang und betroffene Straßenzüge öffentlich ausgelegt. Bei Stadtraumgestaltungsmaßnahmen werden die Anwohner und Eigentümer z. B. durch Fragebögen involviert und/oder es werden Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen abgehalten.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich für alle Interessierten und Bürger die Möglichkeit über die Homepage der Wohnbau Stadt Coburg GmbH und der Stadt Coburg Kontakt aufzunehmen und Ideen und Anregungen konstruktiv einzubringen sowie kritische Einwendungen zu äußern und so auf städtebauliche Entwicklungen Einfluss zu nehmen.