Kabelfernseh-Empfang – ab 01. Juli wird abgeschaltet
Jetzt ist es soweit: Ab 1. Juli ist das Kabelfernsehen infolge einer Gesetzesänderung Mietersache – und das bedeutet, dass sich jede Mieterin und jeder Mieter eigenständig um einen Kabel-TV-Einzelvertragsabschluss kümmern muss. Wie mehrfach von uns angekündigt, bleibt der Fernsehbildschirm zukünftig schwarz, wenn es einen solchen Vertrag nicht gibt. Was bislang über die Wohnbau lief, muss jetzt laut Gesetz über den Mieter selbst laufen, daher die Änderung.
Falls Sie diese Frist versäumt haben sollten, ist es bei unserer Partner-Firma Rehnig nun noch wenige Tage möglich, die Vertragsabschließung nachzuholen. Wer sich erst zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließt, muss mit höheren Kosten rechnen.